OBJEKT-ID: BA-50SA ⋙ Sonder-AfA ⋘
Sonder-AfA: Sanierungsanteil 50 % Sonder-AfA
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3-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit Terrasse ▪ ca. 77,08 m² Wohnfläche
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Kaufpreis: 535.000 € Wohnung + 17.500 € PKW-Stellplatz ▪
Gesamtkaufpreis: 552.500 €
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Eigenkapital bei 100 % Finanzierungsoption: ca. 31.000 € für Kaufnebenkosten
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keine Käuferprovision
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keine Käuferprovision
*Pflichtfelder / **die Angaben zum Eigenkapital wird für die Musterberechnung benötigt, daran orientieren wir uns und können Ihnen entsprechende Immobilienangebote mit Berechnung übersenden.
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Die attraktivsten Denkmalimmobilien mit Denkmal-AfA finden sich oft in den Städten der neuen Bundesländer, insbesondere in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, aber auch in ausgewählten Städten Bayerns. Sanierungsobjekte mit Sonder-AfA in Wachstumslagen Bayerns. Wir bieten die klassische Altbausanierung mit Denkmal-AfA sowie Sanierungsobjekte mit Sonder-AfA in u.a. in Nürnberg und Bamberg.
Diese Standorte profitieren vom Zuzug internationaler Unternehmen und der stetig wachsenden Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum. Neben ihrem einzigartigen architektonischen Charme bieten diese Immobilien erhebliche Steuervorteile und vielversprechende wirtschaftliche Chancen – optimale Voraussetzungen für langfristige, renditestarke Investments mit enormen Steuervorteilen …
Eine Beispielberechnung für eine Denkmal-Altbauwohnung als Kapitalanlage
mit einem Sanierungsanteil von 75%:
Grundlage dieser Möglichkeit ist § 7h/7i des Einkommensteuergesetzes. Sie können die gesamten Sanierungskosten über 12 Jahre zu 100% steuerlich abschreiben -
9% in den ersten 8 Jahren, 7% in den folgenden 4 Jahren.
Kaufpreis der Wohnung:
- Gesamtpreis: 300.000 €
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Sanierungsanteil: 75% von 300.000 € =
225.000 €
- Altsubstanz und Grundstücksanteil: 25% von 300.000 € = 75.000 €
Jahre 1-8:
- Jährliche AfA: 9% von 225.000 € =
20.250 €
- Gesamte AfA für 8 Jahre: 8 x 20.250 € =
162.000 €
Jahre 9-12:
- Jährliche AfA: 7% von 225.000 € =
15.750 €
- Gesamte AfA für 4 Jahre: 4 x 15.750 € =
63.000 €
Gesamte AfA über 12 Jahre:
162.000 €+ 63.000 € =
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225.000 €
Wichtig - Hinweis:
Die obigen Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.
Unterschied zwischen Sanierungsobjekten mit Sonder-AfA und Denkmalimmobilien mit Denkmal-AfA:
Wenn es um Immobilieninvestitionen mit steuerlichen Vorteilen geht, sind sowohl Sanierungsobjekte als auch Denkmalimmobilien attraktive Optionen. Doch worin genau liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Immobilien und ihren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten?
Sanierungsobjekte mit Sonder-AfA:
Sanierungsobjekte sind Gebäude, die in ausgewiesenen Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen liegen und umfangreich modernisiert oder instandgesetzt werden. Anleger profitieren hier von der sogenannten Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) auf die Sanierungskosten. Diese Sonderabschreibung erlaubt es Kapitalanlegern, bis zu 100% der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abzuschreiben (acht Jahre lang 9%, vier Jahre lang 7%).
Denkmalimmobilien mit Denkmal-AfA:
Denkmalimmobilien sind Gebäude, die aufgrund ihrer historischen oder kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Die Denkmal-AfA ermöglicht es, die Kosten für denkmalgerechte Sanierungen über 12 Jahre steuerlich abzuschreiben – ein attraktiver Vorteil für Anleger mit hohem Steuersatz. Acht Jahre lang können 9% und die darauffolgenden vier Jahre 7% der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Zusammenfassung der Unterschiede:
Mit diesen Optionen können Sie als Kapitalanleger nicht nur Steuervorteile nutzen, sondern auch zum Erhalt von Wohn- und Kulturgut beitragen.