Steuern sparen mit Immobilien:
Neubauwohnungen & Denkmalimmobilien als Kapitalanlage
Immobilien sind eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen und gleichzeitig ein langfristiges Vermögen aufzubauen. Besonders Neubauwohnungen mit 5 % degressive Abschreibung (AfA) und Denkmalimmobilien und Sanierungsobjekte mit Denkmal- oder Sonder-AfA bieten Kapitalanlegern, ermöglichen steuerliche Vorteile.
Warum Immobilien steuerlich begünstigt sind:
Immobilien gelten als essenziell für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Um Investitionen in den Wohnungsbau und die Sanierung historischer Bauten zu fördern, hat der Gesetzgeber gezielte steuerliche Anreize geschaffen.
Für Kapitalanleger bedeutet dies:
- Abschreibungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen: Durch die steuerliche Berücksichtigung der Abnutzung Ihrer Immobilie könnten Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Steuervorteile ▪ Neubauwohnungen mit 5 % degressive-AfA- § 7 Abs. 5a EStG:
Die degressive Abschreibung für Neubauten ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Kauf höhere Beträge steuerlich abzusetzen. Dies lohnt sich besonders für Kapitalanleger mit gutem bis hohem Einkünften, da sie dadurch kurzfristig erheblich Steuern sparen können.
Beispielrechnung:
- Kaufpreis der Neubauwohnung - Herstellungskosten: 300.000 €
- 5 % degressive-AfA - z.B. für 10 Jahre:
- Jahr 1: 15.000 € (5 % von 300.000 €)
- Jahr 2: 14.250 € (5 % vom Restwert: 285.000 €)
- Jahr 3: 13.537,50 € (5 % vom Restwert: 270.750 €)
- ...
etc.
Ab ca. 10 Jahren könnte der Wechsel zur lineare AfA lohnen, fragen Sie hierzu einen Steuerberater, dieser kann Ihnen hierzu fundierte und auf Ihre Situation entsprechend Angaben liefern und Sie beraten!
Steuervorteile ▪ Denkmalimmobilien mit Denkmal-/Sonder-AfA:
Denkmalimmobilien - § 7i/7h EStG - können hohe Abschreibungsmöglichkeiten bieten.
Bis zu 100 % der Sanierungskosten könnten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden:
- In den ersten 8 Jahren jeweils 9 % p.a.
- In den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a.
Beispielrechnung:
- Kaufpreis der Denkmalimmobilie: 400.000 Euro
- Sanierungsanteil: 200.000 € (50 %)
- Abschreibung auf Sanierungskosten:
- Jahr 1–8: 18.000 € p.a. (9 %)
- Jahr 9–12: 14.000 € p.a. (7 %)
Innerhalb von 12 Jahren können die gesamten Sanierungskosten von 200.000 € abgeschrieben werden. Dies ergibt bei einem Steuersatz von 40 % eine Steuerersparnis von 80.000 €. Zusätzlich können die Gebäudekosten mit der linearen AfA (2 % p.a.) abgeschrieben werden.
Zusammenfassung:
Die steuerlichen Vorteile machen Immobilien zur attraktivsten Anlageklasse für Kapitalanleger. Während andere Investments wie Aktien oder Fonds nur begrenzt steuerlich begünstigt sind, profitieren Sie bei Immobilien von:
- Regelmäßigen Einnahmen durch Miete
- Langfristigem Vermögensaufbau durch Wertsteigerung
- Einmaligen und laufenden Steuerersparnissen
- Steigende Rendite durch Mietzinssteigerung
- KfW-Förderungen
Ihr nächster Schritt:
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und entdecken Sie, wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken und gleichzeitig langfristig Vermögen aufbauen können. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – ganz flexibel telefonisch oder online per Zoom – und legen Sie den Grundstein für Ihre erfolgreiche Investition!
Hinweis: Die Ausführungen ersetzen keine professionelle Beratung durch Steuerberater!
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*Pflichtfelder / **die Angaben zum Eigenkapital wird für die Musterberechnung benötigt, daran orientieren wir uns und können Ihnen entsprechende Immobilienangebote mit Berechnung übersenden.
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Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und
ersetzten keine
Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Wir sind
keine
Steuerberater und beziehen uns lediglich allgemein, an die gesetzlichen Vorgaben/Möglichkeiten und Informationen.
BEISPIELBERECHNUNG ▪ DENKMAL-/SONDER-AfA:
Denkmalimmobilie in Bayern ▪ Kaufpreis: 552.500 €
Finanzierung und Annahme:
- Finanzierung: 100 % Finanzierung des Kaufpreises
- Eigenkapital: 30.387,50 € - Kaufnebenkosten
- Zinsen p.a: 3,5 %
- Tilgung: 1,5 %
- Musterberechnung mit 50 % Denkmal-/Sonder-AfA + Werbungskosten



Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und
ersetzten keine
Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Änderung und Irrtum vorbehalten.
BEISPIELBERECHNUNG ▪ NEUBAUWOHNUNG:
Neubauwohnung in Bayern ▪ Kaufpreis: 528.000 €
Finanzierung und Annahme:
- Finanzierung: 100 % Finanzierung des Kaufpreises
- Eigenkapital: 29.040 € - Kaufnebenkosten
- Zinsen p.a: 3,5 %
- Tilgung: 1,5 %
- Abschreibung: 5 % degressive-AfA + Werbungskosten



Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und
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Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben.
Änderung und Irrtum vorbehalten.