STEUERN SPAREN MIT IMMOBILIEN

HIKV, Immobilienrendite und Steuern sparen

Steuern sparen mit Immobilien: 
Neubauwohnungen & Denkmalimmobilien als Kapitalanlage


Immobilien sind eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen und gleichzeitig ein langfristiges Vermögen aufzubauen. Besonders Neubauwohnungen mit 5 % degressive Abschreibung (AfA) und Denkmalimmobilien und Sanierungsobjekte mit

Denkmal- oder Sonder-AfA bieten Kapitalanlegern, ermöglichen steuerliche Vorteile
- wir empfehlen weitere Informationen und Möglichkeiten über Ihren Steuerberater einzuholen!
Hinweis: Die Ausführungen ersetzen keine professionelle Beratung durch Steuerberater! 


Warum Immobilien steuerlich begünstigt sind:

Immobilien gelten als essenziell für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Um Investitionen in den Wohnungsbau und die Sanierung historischer Bauten zu fördern, hat der Gesetzgeber gezielte steuerliche Anreize geschaffen.

Für Kapitalanleger bedeutet dies:

  • Abschreibungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen: Durch die steuerliche Berücksichtigung der Abnutzung Ihrer Immobilie könnten Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
  • Unterstützung von Neubau und Denkmalschutz: Der Neubau schafft dringend benötigten Wohnraum, während Denkmalimmobilien zum Erhalt von Gebäuden beitragen. Diese politischen Ziele werden mit speziellen Abschreibungsmöglichkeiten belohnt.

Steuervorteile ▪ Neubauwohnungen mit 5 % degressive-AfA

- § 7 Abs. 5a EStG:

Die degressive Abschreibung für Neubauten ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Kauf höhere Beträge steuerlich abzusetzen. Dies lohnt sich besonders für Kapitalanleger mit gutem bis hohem Einkünften, da sie dadurch kurzfristig erheblich Steuern sparen können.


Beispielrechnung:

  • Kaufpreis der Neubauwohnung - Herstellungskosten: 300.000 €
  • 5 % degressive-AfA  - z.B. für 10 Jahre:
  • Jahr 1: 15.000 € (5 % von 300.000 €)
  • Jahr 2: 14.250 € (5 % vom Restwert: 285.000 €)
  • Jahr 3: 13.537,50 € (5 % vom Restwert: 270.750 €)
  • ... etc.
    Ab ca. 10 Jahren könnte der Wechsel zur lineare AfA lohnen, fragen Sie hierzu einen Steuerberater, dieser kann Ihnen hierzu fundierte und auf Ihre Situation entsprechend Angaben liefern und Sie beraten!


Steuervorteile ▪ Denkmalimmobilien mit Denkmal-/Sonder-AfA:

Denkmalimmobilien - § 7i/7h EStG - können hohe Abschreibungsmöglichkeiten bieten.

Bis zu 100 % der Sanierungskosten könnten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden:

  • In den ersten 8 Jahren jeweils 9 % p.a.
  • In den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis der Denkmalimmobilie: 400.000 Euro
  • Sanierungsanteil: 200.000 € (50 %)
  • Abschreibung auf Sanierungskosten:
  • Jahr 1–8: 18.000 € p.a. (9 %)
  • Jahr 9–12: 14.000 € p.a. (7 %)

Innerhalb von 12 Jahren können die gesamten Sanierungskosten von 200.000 € abgeschrieben werden. Dies ergibt bei einem Steuersatz von 40 % eine Steuerersparnis von 80.000 €. Zusätzlich können die Gebäudekosten mit der linearen AfA (2 % p.a.) abgeschrieben werden.


Zusammenfassung:

Die steuerlichen Vorteile machen Immobilien zur attraktivsten Anlageklasse für Kapitalanleger. Während andere Investments wie Aktien oder Fonds nur begrenzt steuerlich begünstigt sind, profitieren Sie bei Immobilien von:

  • Regelmäßigen Einnahmen durch Miete
  • Langfristigem Vermögensaufbau durch Wertsteigerung
  • Einmaligen und laufenden Steuerersparnissen
  • Steigende Rendite durch Mietzinssteigerung
  • KfW-Förderungen

Ihr nächster Schritt:

Interessieren Sie sich für eine Neubauwohnung oder eine Denkmalimmobilie?

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und entdecken Sie, wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken und gleichzeitig langfristig Vermögen aufbauen können.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – ganz flexibel telefonisch oder online

per Zoom – und legen Sie den Grundstein für Ihre erfolgreiche Investition!

Informationen & Berechnung anfordern

Contact Us

Ich bin damit einverstanden, dass mich Hohlfeld Immobilien e.K. kontaktiert (telefonisch od. per E-Mail) und meine angegebenen Daten zu diesem Zweck speichert. Die Datenschutzhinweise  habe ich zur Kenntnis genommen.

*Pflichtfelder /  **die Angaben zum Eigenkapital wird für die Musterberechnung benötigt, daran orientieren wir uns und können Ihnen entsprechende Immobilienangebote mit Berechnung übersenden.

Termin vereinbaren:
Sie haben die Wahl, vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin über den Online-Kalender

  • Zoom-Video: bequem von überall
  • Telefon: schnell und unkompliziert
  • Büro: für ein ausführliches Gespräch vor Ort

Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und ersetzten keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Wir sind keine Steuerberater und beziehen uns lediglich allgemein,
an die gesetzlichen Vorgaben/Möglichkeiten und Informationen.

Jeweils eine Berechnung für eine Neubauwohnung bzw. Denkmalimmobilie mit einem Kaufpreisvolumen über 500.000 €


BEISPIELBERECHNUNG ▪ SANIERUNG MIT SONDER-AfA:
Denkmalimmobilie in Bayern
▪ Kaufpreis: 552.500 €

Finanzierung und Annahme:

  • Finanzierung: 100 % Finanzierung des Kaufpreises
  • Eigenkapital: 30.387,50 € - Kaufnebenkosten
  • Zinsen p.a: 3,5 %
  • Tilgung: 1,5 %
  • Musterberechnung mit 50 % Denkmal-/Sonder-AfA + Werbungskosten

Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und ersetzten keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Änderung und Irrtum vorbehalten.


BEISPIELBERECHNUNG ▪ NEUBAU:
Neubauwohnung in Bayern
▪ Kaufpreis: 528.000 €

Finanzierung und Annahme:

  • Finanzierung: 100 % Finanzierung des Kaufpreises
  • Eigenkapital: 29.040 € - Kaufnebenkosten
  • Zinsen p.a: 3,5 %
  • Tilgung: 1,5 %
  • Abschreibung: 5 % degressive-AfA + Werbungskosten


Hinweis: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und ersetzten keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Änderung und Irrtum vorbehalten.

Share by: